Asociación

Profesional

Traductores

Intérpretes

Judiciales y

Jurados




 

 


 

Der Berufsverband APTIJ und seine Ziele

Der Berufsverband APTIJ (Asociación Profesional de Traductores e Intérpretes Judiciales y Jurados) vereint jene Übersetzer und Dolmetscher, die landesweit an den verschiedenen Gerichten in Spanien im Rahmen der Justizverwaltung tätig sind.


Der Berufsverband wurde angesichts der Notwendigkeit gegründet unser Kollektiv offiziell unter einem Dachverband zu vereinen. Das wesentliche Ziel des Verbandes ist es gegenüber dem Justizministerium als auch den Justizverwaltungen der Autonomen Regionen die Arbeit des Übersetzers und des Dolmetschers hervorzuheben und das dieser Tätigkeit die Anerkennung zuteil wird, die diesem Berufszweig zweifelsohne gebührt. Obwohl der Beruf des Dolmetschers und des Übersetzers im Justizwesen schon seit geraumer Zeit existiert und eine bedeutsame Aufgabe wahrnimmt, ist er weiterhin für viele unbekannt, so dass er in der Praxis bedauerlicherweise benachteiligt wird. Diese Tatsache führt zu negativen Auswirkungen innerhalb des Justiz- und Rechtssystems u.a. zur Verletzung der zwingenden Verfahrensgarantien und somit auf das Recht auf einen gerechten Prozess.

Zurück


   

Die häufigsten Probleme im Alltag eines Gerichtsübersetzers und -dolmetschers

Die Anzahl der in Spanien am Gericht angestellten Übersetzer und Dolmetscher ist ungemein niedrig und weiterhin sind diese landesweit über ganz Spanien verteilt. Bei der Ausübung ihres Berufes stoßen die Gerichtsübersetzer und -dolmetscher immer wieder auf Schwierigkeiten, die aufgrund eines Mangels an Verständnis und Respekt für ihren Beruf herrühren. Diese Unkenntnis über die berufliche Tätigkeit des Übersetzers und Dolmetschers trägt dazu bei, dass die zu erwartenden und optimalen Arbeitsbedingungen einfach nicht gegeben sind.

Personaltechnisch sind die bei der spanischen Justizverwaltung angestellten Übersetzer und Dolmetscher verschiedenen Beamten- bzw. Laufbahngruppen zugeordnet. Die Zuordnung zur jeweiligen Laufbahngruppe hängt jedoch davon ab, ob die Personalkompetenzen der zentralen Justizverwaltung oder den Verwaltungen der Autonomen Regionen obliegen. So gehören die Gerichtsübersetzer und -dolmetscher im Baskenland, in Madrid und auf den Kanarischen Inseln der Gruppe 1 an (Inhaber eines höheren akademischen Grades), in Andalusien aber der Gruppe 2 (Akademiker). In den Autonomen Regionen, die noch vom Justizministerium verwaltet werden, sowie in den zentralen Staatsbehörden (Audiencia Nacional - Nationaler Gerichtshof - und Tribunal Supremo – Oberster Gerichtshof -) werden die Dolmetscher und Übersetzer unter der Gruppe 3 (Abiturienten) geführt.

So ergibt sich die widersprüchliche Situation, dass zum Beispiel an den Amtsgerichten am Plaza de Castilla in Madrid die Übersetzer und Dolmetscher einen höheren akademischen Grad bzw. Ausbildung vorweisen müssen als die Übersetzer und Dolmetscher an der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof), die nur das Abitur bestanden haben müssen. Unbeschadet dessen sind trotzdem fast alle Stellen von Übersetzern und Dolmetschern besetzt, die einen höheren Abschluss und Universitätsstudium aufweisen können. Dieser Umstand ergibt sich zweifellos aus der nötigen Schwierigkeit der Berufsausübung und der damit verbundenen notwendigen Berufsausbildung, sowie der Rolle die dem Übersetzer und Dolmetscher im Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen beikommt z. B. bei so sensiblen Themen wie der Terrorismusbekämpfung. In gleichem Maße sollte es in allen Verfahren qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer geben, genauso wie es auch qualifizierte Rechtsanwälte gibt.


Des Weiteren haben einige Autonome Regionen die Entscheidung getroffen, die entsprechenden Übersetzungs- und Dolmetscherdienste auszuschreiben. Hieraus ergibt sich der Umstand, dass zwischen dem Übersetzer bzw. Dolmetscher und dem Gericht nun ein Vermittler auftritt. Bedauerlicherweise ergibt sich hieraus eine neue Problemstellung in Bezug auf die Entrichtung, da die Ausschreibungen kein verhältnismäßiges und bemessenes Entgelt für die Übersetzer und Dolmetscher festsetzen. Das Ergebnis ist eine geradezu belanglose Vergütung der Übersetzer und Dolmetscher aufgrund der Tatsache, dass die vorbenannten Zwischenhändler bis zu 60 Prozent der Vergütungen, die von der Justizverwaltung für die geleisteten Dienste vorgesehen sind, einbehalten.

Die vorbenannten externen Zwischenhändler, die nun für die Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen verantwortlich sind, beauftragen außerdem nicht immer ausreichend qualifiziertes Personal, sehr zum Schaden der professionellen Übersetzer und Dolmetscher.

Alle vorbezeichneten Punkte führen zu einer eindeutigen Qualitätsverschlechterung der allgemein geleisteten Tätigkeit. Konsequenzen die alle Beteiligten eines Gerichtsverfahrens betreffen: Richter, ausländische Angeklagte, Staatsanwälte und Rechtsanwälte.

Zurück


 

Die Situation auf den Kanarischen Inseln

Besonders erwähnenswert ist die Lage der Gerichtsübersetzung und des Gerichtsdolmetschens auf Gran Canaria. Der Vizepräsident unseres Berufsverbandes, Herr Miguel Ángel González Reyes, ist verbeamteter Übersetzer und Dolmetscher der Justizverwaltung. Ihm obliegt persönlich die gesamte Planung der externen Übersetzer- und Dolmetscherdienstleistungen. Herr González Reyes koordiniert die professionellen freiberuflichen Übersetzer und Dolmetscher, die die gesamten Sprachen und Stundenpläne abdecken (einschließlich der Bereitschaftsdienste), so dass die beauftragten Übersetzer und Dolmetscher ohne Beteiligung eines Vermittlers direkt von der Verwaltung den Gesamtbetrag an Entgelt für die geleistete Arbeit erhalten.

Der Berufsverband APTIJ hält dieses Modell für eine gute Ausgangsbasis aus der sich zukünftige Modelle und neue Rahmenbedingungen ergeben können, die einen qualifizierten Service gewährleisten sollten, ohne dass der Übersetzungs- und Dolmetscherservice an ein außenstehendes Unternehmen abgegeben werden muss.

Zurück


 

Gemeinsam für die Anerkennung und Berufsregelung der Gerichtsübersetzer und -dolmetscher

Im Berufsverband APTIJ vertreten wir die Meinung, dass Einigkeit stark macht und wir gemeinsam etwas gegen die jetzige Situation unternehmen müssen.

So ist es an erster Stelle geboten, dass jene Personen die als Gerichtsübersetzer und -dolmetscher tätig sein wollen erst einmal einige grundlegende und zwingende Voraussetzungen aufzuweisen haben.

Zweitens schlagen wir die Gründung eines Registers vor, in dem freiberufliche Übersetzer und Dolmetschern geführt werden, da wir die Mitwirkung vermittelnder Unternehmen ablehnen. Mittels des vorbezeichneten Registers sollen jene Bedürfnisse der Verwaltung abgedeckt werden, die von der eigenen Verwaltung nicht angeboten werden können. Somit wird dem Missbrauch durch Vermittler vorgebeugt, die weder die geeignete Ausbildung der beauftragten Übersetzer und Dolmetscher gewährleisten, noch in vielen Fällen die Vertraulichkeit der Gerichtsakten wahren und obendrein den Übersetzern und Dolmetschern ein unangemessenes Gehalt zahlen.

Zurück


Wie werde ich Mitglied im Berufsverband APTIJ?

Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Berufsverband APTIJ um einen professionellen und gerichtlichen Verband handelt, ist die Aufnahme neuer Mitglieder auf jene natürlichen Personen begrenzt, die im Rahmen der Gerichtsverwaltung auftreten und außerdem bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. das Vorweisen einer Ernennung als öffentlich beeidigter Dolmetscher. Gemäß Artikel 23 der Satzung des Berufsverbandes APTIJ kann jede natürliche Person die APTIJ-Mitgliedschaft beantragen, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Als verbeamteter Übersetzer oder Dolmetscher dem Verwaltungspersonal der Justizverwaltung anzugehören, sei es innerhalb der Beamtenschaft des Justizministeriums oder der Autonomen Regionen, denen die Zuständigkeit in der Justizverwaltung übertragen wurde.

b) Eine Ernennung als öffentlich beeidigter Dolmetscher des Außenministeriums oder der entsprechend Autonomen Regionen vorweisen zu können und als solcher erwerbstätig zu sein.

c) Als selbstständiger Dolmetscher und Übersetzer fortgehend mit der Justizverwaltung oder den Autonomen Regionen zusammenzuarbeiten, sei es über deren eigene Verwaltungsorgane oder mittels externer als Vermittler auftretender Unternehmen.

Falls die vorbezeichneten Personen keine Ernennung als öffentlich beeidigter Übersetzer im Sinne des vorherigen Absatzes b) vorweisen können, haben diese Personen in jedem Falle im Besitz eines Hochschulabschlusses zu sein.

d) Als Lehrkörper und/oder Wissenschaftler im Feld der juristischen, beeidigten oder gerichtlichen Übersetzung und des Dolmetschens tätig zu sein.

Wenn Sie eine der vorbezeichneten Kriterien erfüllen und Sie eine Aufnahme als Mitglied im Berufsverband APTIJ wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag auf Mitgliedschaft aus (bitte klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen) und schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die im Formular angegebene Adresse oder folgende E-Mail:

 

- E-Mail: info@aptij.es

Nach Erhalt des Formulares wird der Berufsverband APTIJ ihren Antrag studieren und sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen die Entscheidung in Bezug auf Ihren Antrag mitzuteilen d. h. ob dieser angenommen oder abgelehnt wurde.

Zurück

Aviso legal

Todos los derechos reservados. © Copyright 2008 Asociación Profesional de Traductores e Intérpretes Judiciales y Jurados (APTIJ) - CIF G85037018.