|
|
Asociación Profesional Traductores Intérpretes Judiciales y Jurados |
|
|
|
|
Der Berufsverband APTIJ und seine Ziele Der Berufsverband APTIJ (Asociación Profesional de Traductores e Intérpretes Judiciales y Jurados) vereint jene Übersetzer und Dolmetscher, die landesweit an den verschiedenen Gerichten in Spanien im Rahmen der Justizverwaltung tätig sind.
|
Die häufigsten Probleme im Alltag eines Gerichtsübersetzers und -dolmetschers Die Anzahl der in Spanien am Gericht angestellten Übersetzer und Dolmetscher ist ungemein niedrig und weiterhin sind diese landesweit über ganz Spanien verteilt. Bei der Ausübung ihres Berufes stoßen die Gerichtsübersetzer und -dolmetscher immer wieder auf Schwierigkeiten, die aufgrund eines Mangels an Verständnis und Respekt für ihren Beruf herrühren. Diese Unkenntnis über die berufliche Tätigkeit des Übersetzers und Dolmetschers trägt dazu bei, dass die zu erwartenden und optimalen Arbeitsbedingungen einfach nicht gegeben sind. Personaltechnisch sind die bei der spanischen Justizverwaltung angestellten Übersetzer und Dolmetscher verschiedenen Beamten- bzw. Laufbahngruppen zugeordnet. Die Zuordnung zur jeweiligen Laufbahngruppe hängt jedoch davon ab, ob die Personalkompetenzen der zentralen Justizverwaltung oder den Verwaltungen der Autonomen Regionen obliegen. So gehören die Gerichtsübersetzer und -dolmetscher im Baskenland, in Madrid und auf den Kanarischen Inseln der Gruppe 1 an (Inhaber eines höheren akademischen Grades), in Andalusien aber der Gruppe 2 (Akademiker). In den Autonomen Regionen, die noch vom Justizministerium verwaltet werden, sowie in den zentralen Staatsbehörden (Audiencia Nacional - Nationaler Gerichtshof - und Tribunal Supremo – Oberster Gerichtshof -) werden die Dolmetscher und Übersetzer unter der Gruppe 3 (Abiturienten) geführt. So ergibt sich die widersprüchliche Situation, dass zum Beispiel an den Amtsgerichten am Plaza de Castilla in Madrid die Übersetzer und Dolmetscher einen höheren akademischen Grad bzw. Ausbildung vorweisen müssen als die Übersetzer und Dolmetscher an der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof), die nur das Abitur bestanden haben müssen. Unbeschadet dessen sind trotzdem fast alle Stellen von Übersetzern und Dolmetschern besetzt, die einen höheren Abschluss und Universitätsstudium aufweisen können. Dieser Umstand ergibt sich zweifellos aus der nötigen Schwierigkeit der Berufsausübung und der damit verbundenen notwendigen Berufsausbildung, sowie der Rolle die dem Übersetzer und Dolmetscher im Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen beikommt z. B. bei so sensiblen Themen wie der Terrorismusbekämpfung. In gleichem Maße sollte es in allen Verfahren qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer geben, genauso wie es auch qualifizierte Rechtsanwälte gibt.
Die vorbenannten externen Zwischenhändler, die nun für die Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen verantwortlich sind, beauftragen außerdem nicht immer ausreichend qualifiziertes Personal, sehr zum Schaden der professionellen Übersetzer und Dolmetscher. Alle vorbezeichneten
Punkte führen zu einer eindeutigen Qualitätsverschlechterung
der allgemein geleisteten Tätigkeit. Konsequenzen die alle Beteiligten
eines Gerichtsverfahrens betreffen: Richter, ausländische Angeklagte,
Staatsanwälte und Rechtsanwälte.
Die Situation auf den Kanarischen Inseln Besonders erwähnenswert ist die Lage der Gerichtsübersetzung und des Gerichtsdolmetschens auf Gran Canaria. Der Vizepräsident unseres Berufsverbandes, Herr Miguel Ángel González Reyes, ist verbeamteter Übersetzer und Dolmetscher der Justizverwaltung. Ihm obliegt persönlich die gesamte Planung der externen Übersetzer- und Dolmetscherdienstleistungen. Herr González Reyes koordiniert die professionellen freiberuflichen Übersetzer und Dolmetscher, die die gesamten Sprachen und Stundenpläne abdecken (einschließlich der Bereitschaftsdienste), so dass die beauftragten Übersetzer und Dolmetscher ohne Beteiligung eines Vermittlers direkt von der Verwaltung den Gesamtbetrag an Entgelt für die geleistete Arbeit erhalten. Der Berufsverband
APTIJ hält dieses Modell für eine gute Ausgangsbasis aus der
sich zukünftige Modelle und neue Rahmenbedingungen ergeben können,
die einen qualifizierten Service gewährleisten sollten, ohne dass
der Übersetzungs- und Dolmetscherservice an ein außenstehendes
Unternehmen abgegeben werden muss.
Gemeinsam für die Anerkennung und Berufsregelung der Gerichtsübersetzer und -dolmetscher Im Berufsverband APTIJ vertreten wir die Meinung, dass Einigkeit stark macht und wir gemeinsam etwas gegen die jetzige Situation unternehmen müssen. So ist es an erster Stelle geboten, dass jene Personen die als Gerichtsübersetzer und -dolmetscher tätig sein wollen erst einmal einige grundlegende und zwingende Voraussetzungen aufzuweisen haben. Zweitens
schlagen wir die Gründung eines Registers vor, in dem freiberufliche
Übersetzer und Dolmetschern geführt werden, da wir die Mitwirkung
vermittelnder Unternehmen ablehnen. Mittels des vorbezeichneten Registers
sollen jene Bedürfnisse der Verwaltung abgedeckt werden, die von
der eigenen Verwaltung nicht angeboten werden können. Somit wird
dem Missbrauch durch Vermittler vorgebeugt, die weder die geeignete
Ausbildung der beauftragten Übersetzer und Dolmetscher gewährleisten,
noch in vielen Fällen die Vertraulichkeit der Gerichtsakten wahren
und obendrein den Übersetzern und Dolmetschern ein unangemessenes
Gehalt zahlen. Wie werde ich Mitglied im Berufsverband APTIJ? Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Berufsverband APTIJ um einen professionellen und gerichtlichen Verband handelt, ist die Aufnahme neuer Mitglieder auf jene natürlichen Personen begrenzt, die im Rahmen der Gerichtsverwaltung auftreten und außerdem bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. das Vorweisen einer Ernennung als öffentlich beeidigter Dolmetscher. Gemäß Artikel 23 der Satzung des Berufsverbandes APTIJ kann jede natürliche Person die APTIJ-Mitgliedschaft beantragen, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Als verbeamteter Übersetzer oder Dolmetscher dem Verwaltungspersonal der Justizverwaltung anzugehören, sei es innerhalb der Beamtenschaft des Justizministeriums oder der Autonomen Regionen, denen die Zuständigkeit in der Justizverwaltung übertragen wurde. b) Eine Ernennung als öffentlich beeidigter Dolmetscher des Außenministeriums oder der entsprechend Autonomen Regionen vorweisen zu können und als solcher erwerbstätig zu sein. c) Als selbstständiger Dolmetscher und Übersetzer fortgehend mit der Justizverwaltung oder den Autonomen Regionen zusammenzuarbeiten, sei es über deren eigene Verwaltungsorgane oder mittels externer als Vermittler auftretender Unternehmen. Falls die vorbezeichneten Personen keine Ernennung als öffentlich beeidigter Übersetzer im Sinne des vorherigen Absatzes b) vorweisen können, haben diese Personen in jedem Falle im Besitz eines Hochschulabschlusses zu sein. d) Als Lehrkörper und/oder Wissenschaftler im Feld der juristischen, beeidigten oder gerichtlichen Übersetzung und des Dolmetschens tätig zu sein. Wenn Sie eine der vorbezeichneten Kriterien erfüllen und Sie eine Aufnahme als Mitglied im Berufsverband APTIJ wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag auf Mitgliedschaft aus (bitte klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen) und schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die im Formular angegebene Adresse oder folgende E-Mail:
- E-Mail:
info@aptij.es Nach Erhalt
des Formulares wird der Berufsverband APTIJ ihren Antrag studieren und
sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen die Entscheidung
in Bezug auf Ihren Antrag mitzuteilen d. h. ob dieser angenommen oder
abgelehnt wurde. |
||
Todos los derechos reservados. © Copyright 2008 Asociación Profesional de Traductores e Intérpretes Judiciales y Jurados (APTIJ) - CIF G85037018.